Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sei im Jahr 2021 klargestellt worden, dass § 188 Strafgesetzbuch auch auf Mitglieder von Räten oder auf Hauptverwaltungsbeamte anwendbar ist, so Krogmann weiter. Dafür habe der Städtetag lange gestritten. Denn gerade in den Kommunen sei in den letzten Jahren eine sehr negative Entwicklung zu beobachten: immer häufiger gebe es anonyme Hetze im Netz und in sozialen Medien.
„Mit der Vorschrift soll einer Vergiftung des politischen Klimas durch Ehrabschneidungen entgegengewirkt werden“, erklärt der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Nicht das politische Amt steht im Mittelpunkt der Norm, sondern der Schutz der Person, die das Amt innehat. Anders als Herr Spahn meint, geht es hier also nicht um ein Sonderrecht für die Mächtigen, sondern um den Schutz von Menschen, die sich für unser Gemeinweisen einsetzen.“
„Die Abschaffung der Norm ist aus kommunaler Sicht das völlig falsche Signal: Schon heute – gerade im Vorfeld der Kommunalwahl 2026 – müssen wir oftmals feststellen, dass die sachliche Kritik verlassen wird und gezielt Personen ehrverletzend diskreditiert werden. Gemeinsam müssen wir uns gegen diese Ehrverletzungen – auch im Internet – stemmen“, so Krogmann und Klingebiel gemeinsam.
Hintergrund:
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, hat die Abschaffung von § 188 Strafgesetzbuch (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) gefordert. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen. Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen“, so Spahn gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
In § 188 Strafgesetzbuch werden sämtliche Beleidigungen von Personen des politischen Lebens geregelt. Dabei wird der Strafrahmen bei Ehrverletzungsdelikten gegen Personen des politischen Lebens erhöht. Ziel der Vorschrift ist ein verstärkter Ehrschutz für Persönlichkeiten des politischen Lebens, da diese in besonderem Maße ehrverletzenden Angriffen ausgesetzt sind.
19. Januar 2026
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