Mitglied werden. Gemeinschaft stärken.

Sie möchten dem Niedersächsischen Städtetag beitreten? Hier finden Sie die Voraussetzungen, Mitgliedsbeiträge und weitere Informationen zur Aufnahme.

Flagge Niedersachsen

Mitgliedschaft im Städtetag

Laut Satzung können dem Niedersächsischen Städtetag angehören:

  • jede Stadt, Gemeinde und Samtgemeinde in Niedersachsen
  • andere kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige kommunale Zusammenschlüsse und Unternehmen als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder.

Der Mitgliedsbeitrag für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bemisst sich nach der Einwohnerzahl.

Der Beitrag der weiteren Mitglieder wird durch das Präsidium festgelegt.

Neue Mitglieder können auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden. Über die Aufnahme beschließt das Präsidium.

Dr. Jan Arning

Dr. Jan Arning

Hauptgeschäftsführer